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Amtsblattmitteilung

 

URTEIL DES GERICHTSHOFES

(Große Kammer)

vom 9. November 2004

in der Rechtssache C-338/02 (Vorabentscheidungsersuchen des Högsta domstol [Schweden]): Fixtures Marketing Ltd gegen Svenska Spel AB1

(Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition - Fußballmeisterschaftsspielpläne - Wettspiele)

(Verfahrenssprache: Schwedisch)

In der Rechtssache C-338/02 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Högsta domstol (Schweden), mit Entscheidung vom 10. September 2002, eingegangen beim Gerichtshof am 23. September 2002, in dem Verfahren Fixtures Marketing Ltd gegen Svenska Spel AB hat der Gerichtshof (Große Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten V. Skouris, der Kammerpräsidenten P. Jann, C. W. A. Timmermans, A. Rosas und K. Lenaerts (Berichterstatter), der Richter J.-P. Puissochet, R. Schintgen und der Richterin N. Colneric, sowie des Richters J. N. Cunha Rodrigues - Generalanwältin: C. Stix-Hackl; Kanzler: Múgica Arzamendi und M.-F. Contet, Hauptverwaltungsrätinnen - am 9. November 2004 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

Der Begriff einer mit der Beschaffung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition im Sinne von Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken ist dahin zu verstehen, dass er die Mittel bezeichnet, die der Ermittlung von vorhandenen Elementen und deren Zusammenstellung in dieser Datenbank gewidmet werden. Er umfasst nicht die Mittel, die eingesetzt werden, um die Elemente zu erzeugen, aus denen der Inhalt einer Datenbank besteht. Im Rahmen der Erstellung eines Spielplans von Begegnungen zur Veranstaltung von Fußballmeisterschaften erfasst er daher die Mittel nicht, die der Festlegung der Daten, der Uhrzeiten und der Mannschaftspaarungen für die einzelnen Begegnungen dieser Meisterschaften gewidmet werden.

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1 - ABl. C 274 vom 9.11.2002.