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Klage, eingereicht am 29. September 2008 - SPA / Kommission

(Rechtssache T-417/08)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Sociedade Portugesa de Autores CRL (SPA) (Lissabon, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Favart)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

Art. 3 der Entscheidung der Kommission vom 16. Juli 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/C2/38.698 - CISAC) für nichtig zu erklären und

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin gemäß Art. 230 EG die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 3435 final der Kommission vom 16. Juli 2008 (Sache COMP/C2/38.698 - CISAC) in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens. Im Einzelnen wendet sich die Klägerin gegen die in Art. 3 der angefochtenen Entscheidung getroffene Feststellung der Kommission, wonach die Gebietsbeschränkungen in den zwischen den Verwertungsgesellschaften geschlossenen Gegenseitigkeitsvereinbarungen eine abgestimmte Verhaltensweise darstellten, die gegen Art. 81 EG und Art. 53 des EWR-Abkommens verstoße.

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente der Klägerin sind die gleichen wie diejenigen, die die Klägerin in der Rechtssache T-415/08 IMRO/Kommission geltend macht.

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