Klage, eingereicht am 21. Februar 2013 - Laboratoires Polive/HABM - Arbora & Ausonia (dodie)
(Rechtssache T-122/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Laboratoires Polive (Levallois Perret, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Sion)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Arbora & Ausonia, SL (Barcelona, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 28. November 2012 aufzuheben;
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke (farbig) "dodie" für Waren der Klassen 3, 5, 8, 9, 10, 11, 16, 18, 21, 25 und 28 - Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 9037821.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische und portugiesische Marken der Wortmarke "DODOT" für Waren der Klassen 3, 5, 10, 12, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 28, 44.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angefochtene Entscheidung wurde aufgehoben, dem Widerspruch stattgegeben und die Markenanmeldung für bestimmte Waren der Klassen 3, 5, 8, 10, 11, 16, 18, 21, 25 und 28 zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
____________