Klage, eingereicht am 4. März 2013 - El Corte Inglés/HABM - Baumarkt Praktiker Deutschland (PRO OUTDOOR)
(Rechtssache T-127/13)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Klägerin: El Corte Inglés, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Seijo Veiguela und J. Rivas Zurdo)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH (Hamburg, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Dezember 2011 in der Sache R 1900/2011-2 aufzuheben, soweit damit die Beschwerde, die die Klägerin gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung erhoben hatte, zurückgewiesen und deren Entscheidung, die Gemeinschaftswortmarke Nr. 4 782 215 "PRO OUTDOOR" teilweise zur Eintragung zuzulassen, bestätigt wurde;
dem oder den Beteiligten, die der vorliegenden Klage entgegentreten, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "PRO OUTDOOR" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 14, 18, 22, 24, 25, 28 und 35.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke mit den Wortbestandteilen "OUTDOOR GARDEN BARBECUE CAMPING" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 12, 18, 22, 24, 25 und 28.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Klagegründe:
Verstoß gegen Art. 60 der Verordnung Nr. 207/2009 sowie gegen die Regeln 48 und 49 der Verordnung Nr. 2868/95.
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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