Language of document : ECLI:EU:T:2014:767





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 11. September 2014 –
El Corte Inglés/HABM – Baumarkt Praktiker Deutschland (PRO OUTDOOR)

(Rechtssache T‑127/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PRO OUTDOOR – Ältere Gemeinschaftsbildmarke OUTDOOR garden barbecue camping – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer – Art. 60 und 64 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Frist und Form der Beschwerde – Fristgemäße Einreichung einer schriftlichen Beschwerdebegründung – Zulässigkeitsvoraussetzung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 60; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 48 Abs. 1 Buchst. c und 2 und 49) (vgl. Rn. 16-18)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 36, 37)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke PRO OUTDOOR und Bildmarke OUTDOOR garden barbecue camping (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 43, 61-64)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 44-46)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Dezember 2012 (Sache R 1900/2011‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH und der El Corte Inglés, SA

Tenor

1.

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 11. Dezember 2012 (Sache R 1900/2011‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH und der El Corte Inglés, SA wird aufgehoben, soweit die Beschwerdekammer nicht über den Antrag der El Corte Inglés, SA bezüglich der Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken für andere Waren als „Datenverarbeitungsgeräte und Computer“ der Klasse 9 entschieden hat.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Das HABM und die El Corte Inglés, SA tragen ihre eigenen Kosten.