Language of document : ECLI:EU:T:2012:473





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 26. September 2012 –
IG Communications/HABM – Citigroup und Citibank (CITIGATE)

(Rechtssache T‑301/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke CITIGATE – Ältere nationale und Gemeinschaftswort- und ‑bildmarken mit dem Bestandteil ‚citi‘ – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Markenfamilie – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Gefahr einer gedanklichen Verbindung – Ältere Marken, die es ermöglichen, sie als Teil ein und derselben „Serie“ oder „Familie“ zu betrachten – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 20‑23, 86)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke CITIGATE – Wort- und ‑bildmarken mit dem Bestandteil „citi“ (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 43, 60, 79, 87‑90)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Wortmarke CITIGATE – Wort- und ‑bildmarken mit dem Bestandteil „citi“ (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 103‑104, 119‑122, 125‑126)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. April 2009 (Sache R 821/2005‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Citigroup, Inc. und der Citibank, NA auf der einen und der IG Communications Ltd auf der anderen Seite

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die IG Communications Ltd trägt die Kosten.