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Beschluss des Gerichts vom 2. April 2014 – CNIPT/Kommission

(Rechtssache T-302/09)1

(Staatliche Beihilfen – Rahmenregelung für Aktionen in Frankreich anerkannter branchenübergreifender Landwirtschaftsverbände zugunsten der vertretenen Mitglieder der Landwirtschaftsbranche – Finanzierung durch freiwillige, für obligatorisch erklärte Beiträge – Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Rücknahme der Entscheidung – Erledigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Comité national interprofessionnel de la pomme de terre (CNIPT) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: V. Ledoux und B. Néouze, Rechtsanwälte)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky und C. Urraca Caviedes, dann B. Stromsky und S. Thomas und schließlich B. Stromsky)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 7846 final der Kommission vom 10. Dezember 2008 über die staatliche Beihilfe Nr. 561/2008 zur Rahmenregelung für Aktionen in Frankreich anerkannter branchenübergreifender Landwirtschaftsverbände zugunsten der vertretenen Mitglieder der Landwirtschaftsbranche

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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1     ABl. C 244 vom 10.10.2009.