Language of document :

Urteil des Gerichts vom 3. Februar 2011 - Gühring/HABM (Kombination der Farben Ginstergelb und Silbergrau sowie Kombination der Farben Ockergelb und Silbergrau)

(Rechtssachen T-299/09 und T-300/09)1

(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer Kombination der Farben Ginstergelb und Silbergrau besteht - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer Kombination der Farben Ockergelb und Silbergrau besteht - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen - Art. 76 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Begründungspflicht - Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Gühring OHG (Albstadt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Mühlendahl und H. Hartwig)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Schneider, dann G. Schneider und B. Schmidt)

Gegenstand

Zwei Klagen gegen die Entscheidungen der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. April 2009 (Sachen R 1330/2008-1 und R 1329/2008-1) über die Anmeldung der Kombination der Farben Ginstergelb und Silbergrau sowie der Kombination der Farben Ockergelb und Silbergrau als Gemeinschaftsmarken

Tenor

Die Rechtssachen T-299/09 und T-300/09 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Gühring OHG trägt die Kosten.

____________

1 - ABl. C 256 vom 24.10.2009.