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Klage, eingereicht am 4. November 2010 - Pharmazeutische Fabrik Evers/HABM - Ozone Laboratories Pharma SA (HYPOCHOL)

(Rechtssache T-517/10)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Pharmazeutische Fabrik Evers GmbH & Co. KG (Pinneberg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kaase und R. Möller)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Ozone Laboratories Pharma SA (Bukarest, Rumänien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. September 2010 in der Sache R 1332/2009-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "HYPOCHOL" für Waren der Klasse 5 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5718069.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche Bildmarke "HITRECHOL" Nr. 1171145 für Waren der Klasse 5.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruch.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht angenommen habe, dass aufgrund fehlender Ähnlichkeit zwischen den Zeichen keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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