Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2014 – Pågen Trademark AB/HABM (gifflar)
(Rechtssache T-520/12)1
(Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke gifflar – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Fehlende Unterscheidungskraft – Fehlen von durch Benutzung erworbener Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Abs. 3 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Klägerin: Pågen Trademark AB (Malmö, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Norderyd)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: D. Leffler und P. Geroulakos)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 18. September 2012 (Sache R 46/2012-2) über die Anmeldung der Bildmarke gifflar als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Pågen Trademark AB trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 32 vom 2.2.2013.