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Klage, eingereicht am 22. November 2023 – Starwe Global/EUIPO – Mirus Beheer (VA VIVAIA)

(Rechtssache T-1090/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Starwe Global Holding Inc. (Miami, Florida, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwältin M. Rieger-Jansen)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Mirus Beheer BV (Kaatsheuvel, Niederlande)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionsbildmarke VA VIVAIA – Unionsmarke Nr. 18 266 193

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. September 2023 in der Sache R 2306/2022-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

den Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit insgesamt zurückzuweisen;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer gesamtschuldnerisch die Kosten der Klägerin im vorliegenden Verfahren aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 60 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund der fehlerhaften Beurteilung der Ähnlichkeit der beiden Zeichen;

Verstoß gegen Art. 60 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgrund der unzutreffenden Feststellung des Bestehens einer Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen.

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