Klage, eingereicht am 24. November 2023 – IN tIME Express Logistik/EUIPO (inTime Agile Logistics)
(Rechtssache T-1100/23)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: IN tIME Express Logistik GmbH (Isernhagen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Wittwer)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke inTime Agile Logistics – Anmeldung Nr. 17 898 425
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 25. September 2023 in der Sache R 1134/2023-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
den Beklagten unter Abänderung der angefochtenen Entscheidung zu verurteilen, über die Eintragung der Unionsmarkenanmeldung Nr. 17 898 425 „inTime Agile Logistics“ unter Berücksichtigung der Auffassung des Gerichts neu zu entscheiden;
dem EUIPO die vor dem Gericht sowie im Beschwerde- und Prüfungsverfahren entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verletzung von Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates und Art. 41 Abs. 2 Buchst. c der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie von Art. 41 Abs. 1 der Charta der Grundrechte i.V.m. Art. 20 und Art. 21 Abs. 1 der vorgenannten Charta.
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