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Beschluss des Gerichts vom 15. Dezember 2020 – Junqueras i Vies/Parlament

(Rechtssache T-24/20)1

(Nichtigkeitsklage – Institutionelles Recht – Mitglied des Parlaments – Vorrechte und Befreiungen – Vom Präsidenten des Europäischen Parlaments verkündete Feststellung der Nichtbesetzung des Sitzes eines Europaabgeordneten – Antrag, sich mit Dringlichkeit dafür einzusetzen, dass die Immunität eines Europaabgeordneten bestätigt wird – Nicht anfechtbare Handlungen – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Oriol Junqueras i Vies (Sant Joan de Vilatorrada, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Van den Eynde Adroer)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: F. Drexler, N. Görlitz und C. Burgos)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung erstens der Feststellung der Nichtbesetzung des Sitzes des Klägers ab dem 3. Januar 2020, die vom Präsidenten des Parlaments am 13. Januar 2020 vor dem Plenum verkündet worden ist, und zweitens der angeblichen Ablehnung des am 20. Dezember 2019 von der Europaabgeordneten Riba i Giner auf der Grundlage von Art. 8 der Geschäftsordnung des Parlaments im Namen des Klägers gestellten Antrags, sich mit Dringlichkeit dafür einzusetzen, dass seine Immunität bestätigt wird, durch den Präsidenten des Parlaments

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Der Antrag des Königreichs Spanien auf Zulassung zur Streithilfe ist erledigt.

Herr Oriol Junqueras i Vies trägt die Kosten, einschließlich der im Rahmen der Rechtssache T-24/20 R entstandenen Kosten.

Das Königreich Spanien trägt die im Zusammenhang mit seinem Antrag auf Zulassung zur Streithilfe entstandenen Kosten.

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1     ABl. C 68 vom 2.3.2020.