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Klage, eingereicht am 11. März 2009 - Tubesca / HABM - Tubos del Mediterráneo (T TUBOS DEL MEDITERRANEO S.A.)

(Rechtssache T-98/09)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: Tubesca (Ailly-sur-Noye, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Greffe)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Tubos del Mediterráneo, SA (Sagunto, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Dezember 2008 in der Sache R 518/2008-4 aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Tubos del Mediterráneo, SA.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "T TUMESA TUBOS DEL MEDITERRANEO S.A." für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 6, 35 und 42 - Anmeldung Nr. 4 085 098.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke und internationale Bildmarke "TUBESCA" für Waren in den Klassen 6, 19 und 20.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben, und die Anmeldung wurde teilweise zurückgewiesen.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs.

Klagegründe: Für den durchschnittlich aufmerksamen Verbraucher oder den Endnutzer bestehe zwischen den einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr, zumal die Marken "TUBESCA" notorisch bekannt seien und eine hochgradige Kennzeichnungskraft hätten.

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