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Beschluss des Gerichts vom 27. November 2012 - ADEDY u. a./Rat

(Rechtssache T-541/10)

(Nichtigkeitsklage - An einen Mitgliedstaat gerichtete Beschlüsse zur Beendigung eines übermäßigen Defizits - Kein unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Anotati Dioikisi Enoseon Dimosion Ypallilon (ADEDY) (Athen, Griechenland), Spyridon Papaspyros (Athen) und Ilias Iliopoulos (Athen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M.-M. Tsipra)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: T. Middleton, A. De Gregorio Merino und E. Chatziioakeimidou)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Smulders, J.-P. Keppenne und M. Konstantinidis)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2010/320/EU des Rates vom 10. Mai 2010 gerichtet an Griechenland zwecks Ausweitung und Intensivierung der haushaltspolitischen Überwachung und zur Inverzugsetzung Griechenlands mit der Maßgabe, die zur Beendigung des übermäßigen Defizits als notwendig erachteten Maßnahmen zu treffen (ABl. L 145, S. 6, berichtigt in ABl. 2011, L 209, S. 63) sowie des Beschlusses 2010/486/EU des Rates vom 7. September 2010 zur Änderung des Beschlusses 2010/320 (ABl. L 241, S. 12)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anotati Dioikisi Enoseon Dimosion Ypallilon (ADEDY), Spyridon Papaspyros und Ilias Iliopoulos tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 30 vom 29.1.2011.