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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 18. Oktober 2007 - Krcova / Gerichtshof

(Rechtssache F-112/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamter auf Probe - Art. 34 des Statuts - Entlassung eines Beamten auf Probe - Ermessen - Begründungspflicht - Fürsorgepflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Erika Krcova (Trnava, Slowakei) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: M. Schauss)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Gerichtshofs vom 18. Oktober 2005 über die Entlassung der Klägerin nach Ablauf ihrer Probezeit

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 281 vom 18.11.2006, S. 49.