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Klage, eingereicht am 31. Mai 2023 – Coinbase/EUIPO (C)

(Rechtssache T-304/23)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Coinbase, Inc. (Oakland, Kalifornien, USA) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Zintler, N. Schmidt-Hamkens und F. Stoll)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Streitige Marke: Internationale Registrierung der Bildmarke C mit Benennung der Europäischen Union – Anmeldung Nr. 1 629 156.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 30. März 2023 in der Sache R 2001/2022-1.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

festzustellen, dass Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates die Eintragung der streitigen Marke für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht ausschließt;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der ordnungsgemäßen Verwaltung.

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