Language of document : ECLI:EU:T:2016:337





Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 25. Mai 2016 –
Syndial/Kommission

(Rechtssache T‑581/15)

„Nichtigkeitsklage – Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien – Mögliche Nichtbeachtung der Richtlinien 2011/92/EU und 1999/13/EG – Sanierung eines ehemaligen Industriegeländes (Cengio‑Saliceto) – Verweigerung des Zugangs – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

1.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Zweck – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Enge Auslegung und Anwendung (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Erwägungsgründe 4 und 11 und Art. 1 und 4) (vgl. Rn. 28)

2.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Verpflichtung des Organs zu einer konkreten und individuellen Prüfung der Dokumente – Umfang (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2) (vgl. Rn. 30, 32, 33)

3.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Anwendung auf Dokumente, die ein im vorprozessualen Verfahren befindliches Vertragsverletzungsverfahren betreffen – Allgemeine Vermutung, dass die Ausnahme vom Zugangsrecht für sämtliche Dokumente der Verwaltungsakte gilt – Zulässigkeit – Grenzen (Art. 258 Abs. 1 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich) (vgl. Rn. 34, 36)

4.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung von Dokumenten – Berufung auf die Grundsätze der Transparenz und der ordnungsgemäßen Verwaltung – Erforderlichkeit eines konkreten, fallbezogenen Vorbringens (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich) (vgl. Rn. 37‑39, 45)

5.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung von Dokumenten – Begriff – Subjektives Interesse des Betroffenen an seiner Verteidigung – Ausschluss (Art. 15 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 2 Abs. 1 und 4 Abs. 3 Unterabs. 2) (vgl. Rn. 43, 44)

6.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Verpflichtung, einen teilweisen Zugang zu den nicht von den Ausnahmen erfassten Angaben zu gewähren – Anwendung auf Dokumente einer Kategorie, für die eine allgemeine Vermutung zugunsten einer Verweigerung des Zugangs gilt – Ausschluss (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 6) (vgl. Rn. 53, 54)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 3. August 2015, mit dem der Klägerin der Zugang zu den Dokumenten betreffend das Verfahren bezüglich eines mögliches Verstoßes der Italienischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. 2012, L 26, S. 1) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. 1999, L 182, S. 1) verweigert wird

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Syndial SpA – Attività Diversificate trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.