Klage, eingereicht am 14. März 2011 - Zenato Azienda Vitivinicola/HABM - Camera di Commercio, Industria, Artigianato e Agricoltura di Verona (ZENATO RIPASSA)
(Rechtssache T-153/11)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Zenato Azienda Vitivinicola Srl (Peschiera del Garda, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Rizzoli)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Camera di Commercio, Industria, Artigianato e Agricoltura di Verona (Verona, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die vorliegende Klage samt Anlagen für zulässig zu erklären;
die Entscheidung der Beschwerdekammer (Nrn. 1, 2 und 3 des verfügenden Teils) aufzuheben, soweit mit ihr der Beschwerde und dem Widerspruch stattgegeben und die Anmeldung vollständig zurückgewiesen wird, und der Klägerin die Kosten der Widerspruchsführerin im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren aufzuerlegen;
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "ZENATO RIPASSA" (Anmeldung Nr. 5 848 015) für Waren in Klasse 33 (alkoholische Getränke).
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Camera di Commercio, Industria, Artigianato e Agricoltura di Verona (Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Verona).
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Italienische Wortmarke "RIPASSO" (Nr. 682 213) für Waren in Klasse 33 ("Weine, Brände und Liköre").
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde insgesamt zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.
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