Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. April 2014 – Camacho-Fernandes/Kommission
(Rechtssache F-16/13)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Soziale Sicherheit – Art. 73 des Status – Berufskrankheit – Gefährdung durch Asbest und andere Stoffe – Ärzteausschuss – Ablehnung der Anerkennung der Krankheit, die den Tod der Beamtin verursacht hat, als Berufskrankheit – Ordnungsmäßigkeit des Gutachtens des Ärzteausschusses – Kollegialitätsprinzip – Auftrag – Begründung – Grundsatz der Gleichbehandlung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Ivo Camacho-Fernandes (Funchal, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und V. Joris)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems, soweit damit der Entscheidungsentwurf bestätigt wird, mit der der Antrag auf Anerkennung der Krankheit, an der die Ehefrau des Klägers, eine ehemalige Beamtin, gestorben ist, als Berufskrankheit zurückgewiesen wird
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Camacho-Fernandes trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.
________________________1 ABl. C 108 vom 13.4.2013, S. 40.