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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. April 2014 – Camacho-Fernandes/Kommission

(Rechtssache F-16/13)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Soziale Sicherheit – Art. 73 des Status – Berufskrankheit – Gefährdung durch Asbest und andere Stoffe – Ärzteausschuss – Ablehnung der Anerkennung der Krankheit, die den Tod der Beamtin verursacht hat, als Berufskrankheit – Ordnungsmäßigkeit des Gutachtens des Ärzteausschusses – Kollegialitätsprinzip – Auftrag – Begründung – Grundsatz der Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Ivo Camacho-Fernandes (Funchal, Portugal) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und V. Joris)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems, soweit damit der Entscheidungsentwurf bestätigt wird, mit der der Antrag auf Anerkennung der Krankheit, an der die Ehefrau des Klägers, eine ehemalige Beamtin, gestorben ist, als Berufskrankheit zurückgewiesen wird

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Camacho-Fernandes trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.

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1     ABl. C 108 vom 13.4.2013, S. 40.