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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. September 2008 - Spee / Europol

(Rechtssache F-121/06)1

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete von Europol - Dienstbezüge - Art. 28 und 29 des Statuts der Bediensteten von Europol - Aufgrund der Beurteilung gewährte Besoldungsstufen - Rückwirkung der anzuwendenden Vorschriften - Berechnungsmethode)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: David Spee (Rijswijk, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. C. Coppens)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: N. Urban und D. Neumann, dann D. Neumann und D. El Khoury im Beistand der Rechtsanwälte B. Wägenbaur und R. van der Hout)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung von Europol vom 5. Juli 2006, dem Kläger nur eine der beiden in Art. 29 des Statuts der Bediensteten von Europol genannten Besoldungsstufen zu gewähren

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 326 vom 30.12.2006, S. 84.