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Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van Koophandel Gent (Belgien), eingereicht am 24. September 2015 – Agro Foreign Trade & Agency Ltd/Petersime NV

(Rechtssache C-507/15)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Rechtbank van Koophandel Gent

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Agro Foreign Trade & Agency Ltd

Beklagte: Petersime NV

Vorlagefrage

Ist das belgische Gesetz über den Handelsvertretervertrag, das die Handelsvertreterrichtlinie1 in belgisches nationales Recht umsetzt, mit dieser Richtlinie und/oder den Bestimmungen des Assoziierungsabkommens, das ausdrücklich den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union zum Ziel hat, und/oder den Verpflichtungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union zur Beseitigung von Beschränkungen in Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr zwischen ihnen vereinbar, wenn dieses belgische Gesetz über den Handelsvertretervertrag bestimmt, dass es nur auf Handelsvertreter mit Hauptniederlassung in Belgien Anwendung findet und nicht anwendbar ist, wenn ein in Belgien ansässiger Prinzipal und ein in der Türkei ansässiger Handelsvertreter eine ausdrückliche Rechtswahl zugunsten des belgischen Rechts getroffen haben?

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1     Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (ABl. L 382, S. 17).