Language of document : ECLI:EU:T:2012:119





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. März 2012 –
Colas/HABM – García-Teresa Gárate und Bouffard Vicente (BASE‑SEAL)

(Rechtssache T‑172/10)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BASE-SEAL – Ältere nationale Bildmarken in Form einer Raute – Ältere nationale und internationale Bildmarken COLAS – Relatives Eintragungshindernis – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 39‑42, 59-63)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Februar 2010 (Sache R 450/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Colas einerseits und Rosario García-Teresa Gárate und Carmen Bouffard Vicente andererseits

Tenor

1.

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Februar 2010 (Sache R 450/2009‑4) wird für andere Waren als chemische Erzeugnisse für wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, Dünger und chemische Substanzen zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmittelerzeugnissen, die von dieser Entscheidung erfasst werden, aufgehoben.

2.

Das HABM trägt die Kosten.