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Klage, eingereicht am 8. April 2010 - Colas/HABM - García-Teresa Gárate (BASE-SEAL)

(Rechtssache T-172/10)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Colas SA (Boulogne-Billancourt, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Logeais)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Rosario García-Teresa Gárate (Barcelona, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Beschwerdekammer aufzuheben, da diese

- aufgrund einer falschen Darstellung der streitigen Anmeldemarke und insbesondere ohne genaue Abgrenzung der betroffenen Verkehrskreise sowie ohne Begründung für die Kennzeichnungskraft und den dominierenden Charakter der Begriffe BASE-SEAL zu dem Ergebnis gekommen sei, dass zwischen den Zeichen keinerlei Ähnlichkeit bestehe;

- jegliche Ähnlichkeit zwischen den Zeichen verneint und folglich den Widerspruch gegen die Anmeldung unter Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke zurückgewiesen habe;

hilfsweise, die Entscheidung der Beschwerdekammer teilweise nur für die anderen Waren als "chemische Erzeugnisse für wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke, ... Dünger, chemische Substanzen zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmittelerzeugnissen ..." aufzuheben;

in jedem Fall dem Harmonisierungsamt die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Rosario García-Teresa Gárate.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "BASE-SEAL" für Waren der Klassen 1, 17 und 19 (Anmeldung Nr. 3951464).

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Mehrere nationale (spanische, ungarische, französische, polnische, schwedische, deutsche und tschechische) Bildmarken sowie eine internationale Bildmarke, die teilweise eine gelbe Raute mit dem Wort "Colas" darstellen, für Waren der Klassen 1, 19 und 37.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke wegen bestehender Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Zeichen.

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