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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Syndicat des Fonctionnaires Internationaux et Européens gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 26. Juli 2002

    (Rechtssache T-227/02)

    Verfahrenssprache: Französisch

Das Syndicat des Fonctionnaires Internationaux et Européens (SFIE) mit Sitz in Brüssel hat am 26. Juli 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Lucas Vogel und Dominique Amatulli.

Der Kläger beantragt,

(die ihm am 16. April 2002 mitgeteilte Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 27. März 2002 über die Zurückweisung der von ihm am 18. Oktober 2001 eingelegten Beschwerde, mit der der Beschluss des Kollegiums der Kommissionsmitglieder vom 15. Juni 2001 zur "Genehmigung" der angeblichen Vereinbarung vom 4. April 2001 zwischen Vize-Präsident Kinnock und den Gewerkschaften und Berufsverbänden über die der Personalvertretung zur Verfügung stehenden Mittel und die Vorschriften über die der Personalvertretung zur Verfügung stehenden Mittel ab 1. Januar 2002 angenommen wurde, aufzuheben;

(den Beschluss vom 15. Juni 2001 für nichtig zu erklären;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die in dieser Rechtssache vorgetragenen Klagegründe und wesentlichen Argumente sind die gleichen wie in der Rechtssache T-226/02.

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