Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 5. Mai 2011 – CheapFlights International/HABM – Cheapflights (Cheapflights)
(Rechtssache T‑460/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Cheapflights – Ältere nationale Bildmarke CheapFlights – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 32-33)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 31. August 2009 (Sache R 1356/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Protec Health International Ltd und der Astex Therapeutics Ltd |
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: | Cheapflights Ltd. |
Betroffene Gemeinschaftsmarke: | Bildmarke Cheapflights für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 38, 39 und 41 bis 44. |
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: | CheapFlights International Ltd. |
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: | Eingetragenes irisches Bildzeichen „CheapFlights“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 38, 39 und 41 bis 44; angemeldete irische Wortmarke „CHEAPFLIGHTS“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 43; eingetragene irische Wortmarke „CHEAPFLIGHTS“ für Dienstleistungen der Klassen 38, 41, 42 und 44; eingetragenes irisches Bildzeichen „CheapFlights.ie“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 41 bis 43; eingetragenes internationales Bildzeichen „CheapFlights“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 39 und 42. |
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: | Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben. |
Entscheidung der Beschwerdekammer: | Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und vollständige Zurückweisung des Widerspruchs. |
Tenor
1. | | Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 31. August 2009 (Sache R 1356/2007-4) wird aufgehoben. |
2. | | Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. | | Das HABM und die Cheapflights Ltd tragen die Kosten einschließlich der Kosten, die der CheapFlights International Ltd im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind. |