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Klage, eingereicht am 5. November 2021 – Omelyanyuk/Rat

(Rechtssache T-557/21)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Aleksandr Omelyanyuk (Minsk, Belarus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Litvinski)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Durchführungsverordnung (EU) 2021/997 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus, soweit sie ihn betrifft, für nichtig zu erklären;

den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/1002 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus, soweit er ihn betrifft, für nichtig zu erklären;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-556/21, Lyubetskaya/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.

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