Klage, eingereicht am 5. November 2021 – Omelyanyuk/Rat
(Rechtssache T-557/21)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Aleksandr Omelyanyuk (Minsk, Belarus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Litvinski)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Durchführungsverordnung (EU) 2021/997 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus, soweit sie ihn betrifft, für nichtig zu erklären;
den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/1002 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus, soweit er ihn betrifft, für nichtig zu erklären;
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-556/21, Lyubetskaya/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.
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