Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 26. September 2006 - Athinaïki Techniki / Kommission
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beschwerde - Beendigung der Prüfung der Beschwerde - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Athinaïki Techniki AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: D. Triantafyllou)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Athens Resort Casino AE Symmetochon (Marrousi, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Barrister F. Carlin sowie Rechtsanwälte N. Niejahr, J. Dryllerakis, F. Spyropoulos und N. Korogiannakis)
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 2. Dezember 2004, mit dem der Klägerin mitgeteilt wurde, dass ihrer Beschwerde über eine angeblich dem Hyatt-Regency-Konsortium im Rahmen des öffentlichen Auftrags Casino Mont Parnès von der Hellenischen Republik gewährte staatliche Beihilfe nicht weiter nachgegangen werde.
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Athinaïki Techniki AE trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 106 vom 30.4.2005.