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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 29. Juni 2009 - Athinaïki Techniki/Kommission

(Rechtssache T-94/05)1

(Staatliche Beihilfe - Beschwerde - Entscheidung, der Beschwerde nicht weiter nachzugehen - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Rücknahme der angefochtenen Entscheidung - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Athinaïki Techniki AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: S. Pappas, Rechtsanwalt)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: D. Triantafyllou)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Athens Resort Casino AE Symmetochon (Marrousi, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: F. Carlin, Barrister, und N. Korogiannakis, Rechtsanwalt)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. Dezember 2004, der Beschwerde der Klägerin über eine staatliche Beihilfe, die die Hellenische Republik dem Hyatt-Regency-Konsortium im Rahmen des öffentlichen Auftrags "Casino Mont Parnès" gewährt haben soll, nicht weiter nachzugehen

Tenor

Die Hauptsache ist erledigt.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2005.