Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 29. Juni 2009 - Athinaïki Techniki/Kommission
(Staatliche Beihilfe - Beschwerde - Entscheidung, der Beschwerde nicht weiter nachzugehen - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Rücknahme der angefochtenen Entscheidung - Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Athinaïki Techniki AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: S. Pappas, Rechtsanwalt)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: D. Triantafyllou)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Athens Resort Casino AE Symmetochon (Marrousi, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: F. Carlin, Barrister, und N. Korogiannakis, Rechtsanwalt)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. Dezember 2004, der Beschwerde der Klägerin über eine staatliche Beihilfe, die die Hellenische Republik dem Hyatt-Regency-Konsortium im Rahmen des öffentlichen Auftrags "Casino Mont Parnès" gewährt haben soll, nicht weiter nachzugehen
Tenor
Die Hauptsache ist erledigt.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 106 vom 30.4.2005.