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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Compagnia di San Paolo Srl gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 11. April 2002

    (Rechtssache T-121/02)

    Verfahrenssprache: Italienisch

Die Compagnia di San Paolo Srl hat am 11. April 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte Professor Franco Gallo, Gabriele Escalar und Professor Adriano Rossi.

Die Klägerin beantragt,

(die unveröffentlichte Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 11. Dezember 2001 (C/54/A/2000/EC), mit der die nach den italienischen Rechtsvorschriften vorgesehene Beihilferegelung in Form steuerlicher Vorteile für Banken und Bankstiftungen für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wird, für nichtig zu erklären;

(der Beklagten die Kosten des Verfahrens und alle weiteren sich hieraus ergebenden Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und die wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-36/02 (ABI/Kommission)1.

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1 - (ABl. C 97 vom 20. 4. 2002, S. 14.