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Rechtsmittel, eingelegt am 22. Dezember 2021 von YG gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 20. Oktober 2021 in der Rechtssache T-599/20, YG/Europäische Kommission

(Rechtssache C-818/21 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: YG (vertreten durch Rechtsanwältin A. Champetier und Rechtsanwalt S. Rodrigues)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben, seine Anträge in der Rechtssache T-599/20 für zulässig und für begründet zu erklären, und folglich

die im ersten Rechtszug angegriffenen Entscheidungen aufzuheben;

oder, falls dies nicht möglich sein sollte,

die Sache zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen und jedenfalls

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Rechtsmittel wird gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 20. Oktober 2021 eingelegt, mit dem die Klage des Rechtsmittelführers in der Rechtssache T-599/20, YG/Europäische Kommission, abgewiesen wurde.

Der Rechtsmittelführer stützt sein Rechtsmittel auf die folgenden Rechtsmittelgründe:

Verfälschung von Beweisen;

Fehlerhaftes Verständnis der Klagegründe – Begründungsfehler – Verletzung der Verteidigungsrechte;

Rechtsfehler.

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