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Urteil des Gerichts vom 29. September 2010 - Interflon/HABM - Illinois Tool Works (FOODLUBE)

(Rechtssache T-200/08)1

(Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftswortmarke FOODLUBE - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009])

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Interflon BV (Rosendaal, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Wertwijn)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: J. Novais Gonçalves)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Illinois Tool Works, Inc. (Glenview, Illinois, Vereinigte Staaten)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 3. März 2008 (Sache R 638/2007-2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Interflon BV und der Illinois Tool Works, Inc.

Tenor

Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. März 2008 (Sache R 638/2007-2) wird aufgehoben, soweit darin die Beschwerde in Bezug auf chemische Erzeugnisse für gewerbliche Zwecke der Klasse 1 und technische Öle und Fette sowie Schmiermittel der Klasse 4 zurückgewiesen wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 183 vom 19.7.2008.