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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 20. Juli 2016 – Belis/Kommission

(Rechtssache F-108/14)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Ruhegehälter – Übertragung nationaler Ruhegehaltsansprüche – Vorschlag zur Anrechnung von ruhegehaltsfähigen Dienstjahren – Nicht beschwerende Maßnahme – Unzulässigkeit der Klage – Antrag auf Entscheidung über eine Vorfrage – Art. 83 der Verfahrensordnung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Claudio Belis (Ispra, Italien) (Prozessbevollmächtigter: S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und G. Gattinara, dann G. Gattinara und F. Simonetti)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Anrechnung der Ruhegehaltsansprüche des Klägers im Hinblick auf die Übertragung dieser Ansprüche auf das Versorgungssystem der Union unter Anwendung der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Herr Claudio Belis trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1 ABl. C 26 vom 26.1.2015, S. 46.