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Klage, eingereicht am 24. Mai 2010 - Scatizza/HABM - Jacinto (HORSE COUTURE)

(Rechtssache T-238/10)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Stephanie Scatizza (Lugano, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Perani und P. Pozzi)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts: Manuel Jacinto, Lda (S. Paio de Oleiros, Portugal)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 5. März 2010 in der Sache R 723/2009-2 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen;

der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen, falls sie sich als Streithelferin am Verfahren beteiligt.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "HORSE COUTURE" für Waren in Klasse 18 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6030399.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Portugiesische Eintragung Nr. 379879 der Bildmarke "HORSE" für Waren in Klasse 18.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht entschieden habe, dass zwischen den betreffenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe.

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