Beschluss des Gerichts vom 3. März 2010 - REWE-Zentral/HABM - KODI Diskontläden (inéa)
(Gemeinschaftsmarke - Widerspruch - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: REWE-Zentral AG (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Kinkeldey und A. Bognár)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigte: R. Manea)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: KODI Diskontläden GmbH (Oberhausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Schmidt)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 6. Oktober 2008 (Sache R 744/2008-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der KODI Diskontläden GmbH und der REWE-Zentral AG
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin und die Streithelferin tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils zur Hälfte die Kosten des Beklagten.
____________1 - ABl. C 55 vom 7.3.2009.