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Beschluss des Gerichts vom 18. Mai 2015 – Out of the blue/HABM – Mombauer (REFLEXX)

(Rechtssache T-48/13)1

(Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Out of the blue KG (Lilienthal, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Hasselblat und Rechtsanwältin I. George)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Poch, dann S. Hanne)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelfer vor dem Gericht: Meinhard Mombauer (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Vohwinkel)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 19. November 2012 (Sache R 1656/2011-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Out of the blue KG und Meinhard Mombauer

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und der Streithelfer tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils zur Hälfte die Kosten des Beklagten.

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1     ABl. C 86 vom 23.3.2013.