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Klage, eingereicht am 2. Juli 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-68/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der dem Kläger zugeteilten Beförderungspunkte und seiner Beurteilung für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010

Anträge

Der Kläger beantragt,

seine von Eurostat für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 erstellte Beurteilung und die von derselben GD getroffene Entscheidung über sein Leistungsniveau aufzuheben;

die von Eurostat und der Anstellungsbehörde zugeteilten Beförderungspunkte aufzuheben;

die Entscheidung über die Zurückweisung der Verwaltungsbeschwerde aufzuheben wegen ihres böswilligen und beleidigenden Charakters, durch den dem Kläger ein immaterieller Schaden in Höhe von schätzungsweise zehn Arbeitstagen oder, unter Vorbehalt, 2 500 Euro entstanden ist, berechnet auf der Grundlage eines Dreißigstels seiner monatlichen Bezüge pro entschädigtem Tag;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.