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Berichtigung der Amtsblattmitteilung in der Rechtssache F-103/07

(Amtsblatt der Europäischen Union C 315 vom 22. 12. 2007)

Der Wortlaut der Amtsblattmitteilung in der Rechtssache F-103/07, Duta / Gerichtshof, wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

Klage, eingereicht am 5. Oktober 2007 - Duta / Gerichtshof

(Rechtssache F-103/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Radu Duta (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Krieg)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtenen Entscheidungen aufzuheben;

die Sache an die zuständige Behörde zurückzuverweisen;

den Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1 Euro zu verurteilen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit seiner Klage wendet sich der Kläger gegen die Ablehnung seiner Bewerbung auf eine Stelle als Rechtsreferent bei einem Richter des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften. Diese Zurückweisung sei per Rundschreiben vom 24. Januar 2007 ergangen, obwohl der betreffende Richter zuvor ein großes Interesse an der Bewerbung des Klägers zum Ausdruck gebracht habe.

Der Kläger macht erstens die Nichtigkeit der Entscheidung über die Zurückweisung seiner Beschwerde geltend. Diese sei von einem "Beschwerdeausschuss des Gerichts erster Instanz" behandelt worden, dessen Zusammensetzung nicht den Anforderungen an ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten genüge. Die Mitglieder des Gerichts, die in diesem Ausschuss einen Sitz hätten, könnten nämlich nicht völlig unparteiisch über Angelegenheiten entscheiden, die einen ihrer Kollegen beträfen.

Zweitens sei der Kläger diskriminiert worden. Der betreffende Richter habe sein Ermessen nicht sachgemäß ausgeübt.

Schließlich verstießen die angefochtenen Entscheidungen jedenfalls gegen die allgemeinen Grundsätze der Transparenz, von Treu und Glauben und des Vertrauensschutzes.

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