Language of document : ECLI:EU:F:2016:7

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST DER EUROPÄISCHEN UNION

28. Januar 2016

Rechtssache F‑138/11

David Schwander

gegen

Europäische Kommission

„Übertragung von Versorgungsansprüchen – Während des Verfahrens ergangene Urteile des Gerichts der Europäischen Union – Klagerücknahme – Streichung – Tragung der jeweiligen Kosten“

Gegenstand:      Klage nach Art. 270 AEUV, der gemäß Art. 106a EA auch für den EAG-Vertrag gilt, insbesondere auf Aufhebung der Entscheidung des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) vom 10. Mai 2011, mit der zum einen der dem Kläger am 22. Oktober 2009 unterbreitete und von ihm am 17. Dezember 2009 angenommene Vorschlag für eine Anrechnung seiner Ruhegehaltsansprüche zurückgezogen und zum anderen eine Neuberechnung seiner Ruhegehaltsansprüche gemäß den am 3. März 2011 von der Europäischen Kommission angenommenen allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Union vorgenommen wurde

Entscheidung:      Die Rechtssache F‑138/11 wird im Register des Gerichts gestrichen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

Gerichtliches Verfahren – Klagerücknahme – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 84 und 103 Abs. 5)

(vgl. Rn. 7)