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Klage, eingereicht am 16. Juli 2014 – CW/Rat

(Rechtssache T-516/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CW (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Tekari)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Durchführungsbeschluss 2013/409/GASP des Rates vom 30. Juli 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien für nichtig zu erklären, soweit er den Kläger betrifft;

den Rat der Europäischen Union zur Zahlung von 100 000 Euro als Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, der dem Kläger entstanden ist, zu verurteilen;

dem Rat der Europäischen Union neben seinen eigenen Kosten die Kosten des Klägers aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.

Fehlen einer Rechtsgrundlage: Dem Beschluss 2013/409/GASP1 fehle es an einer Rechtsgrundlage, da er auf einem anderen Grund als dem nach Art. 1 des Beschlusses 2011/72/GASP2 beruhe, der ihm als Rechtsgrundlage diene.

Verletzung des Eigentumsrechts: Die gegen den Kläger verhängten restriktiven Maßnahmen stellten eine ungerechtfertigte Beschränkung seines Eigentumsrechts dar.

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1 Durchführungsbeschluss 2013/409/GASP des Rates vom 30. Juli 2013 zur Durchführung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 204, S. 52).

2 Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl L 28, S. 62).