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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 22. Mai 2014 – CI/Parlament

(Rechtssache F-130/12)1

(Öffentlicher Dienst – Dienstbezüge – Familienzulagen – Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder – Doppelte Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder – Art. 67 Abs. 3 des Statuts – Voraussetzungen für die Gewährung – Einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten nach Einschaltung des Europäischen Bürgerbeauftragten – Durchführung – Fürsorgepflicht)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: CI (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese und A. Salerno)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: E. Despotopoulou und M. Ecker)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Gewährung der doppelten Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder nach Art. 67 Abs. 3 des Statuts versagt wurde

Tenor des Urteils

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 5. Dezember 2011, mit der die erneute Gewährung der doppelten Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder ab dem 1. Juni 2008 versagt wurde, sowie die Entscheidung vom 20. Juli 2012, mit der die Beschwerde zurückgewiesen wurde, werden aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die CI entstandenen Kosten zu tragen.

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1     ABl. C 71 vom 9.3.2013, S. 29.