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Rechtsmittel, eingelegt am 21. Dezember 2021 von Amazon.com, Inc., Amazon Services LLC, Amazon EU Sàrl und Amazon Europe Core Sàrl gegen den Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 14. Oktober 2021 in der Rechtssache T-19/21, Amazon.com u. a./Kommission

(Rechtssache C-815/21 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerinnen: Amazon.com, Inc., Amazon Services LLC, Amazon EU Sàrl und Amazon Europe Core Sàrl (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Komninos und G. Tantulli)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,

den angefochtenen Beschluss aufzuheben,

die Einrede der Unzulässigkeit vollumfänglich zurückzuweisen,

die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen, damit es die Begründetheit der Klage prüft.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerinnen machen geltend, der angefochtene Beschluss verstoße gegen Art. 263 AEUV, da zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die mit der Klage angefochtene Maßnahme keine Rechtswirkungen entfalte. Dieser Verstoß ergebe sich aus einer fehlerhaften Auslegung von Art. 11 Abs. 6 der Verordnung Nr. 1/20031 , der Unternehmen Rechtsschutz vor parallelen Kartellverfahren der Kommission und nationaler Wettbewerbsbehörden gewähre. Im angefochtenen Beschluss sei verkannt worden, dass durch die angefochtene Maßnahme Amazon dieser Schutz genommen worden sei.

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1 Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. 2003, L 1, S. 1).