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Klage, eingereicht am 30. Dezember 2013 – 9Flats/HABM – Tibesoca (9flats.com)

(Rechtssache T-713/13)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: 9Flats GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Stoffregen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tibesoca, SL (Valencia, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Bescherdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Oktober 2013 in der Beschwerdesache R 1671/2012-2 aufzuheben;

die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des Amts vom 13. Juli 2012 im Widerspruchsverfahren No B 1 898 686 aufzuheben;

den Widerspruch gegen die Anmeldung der Marke „9flats.com” -Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 832 635 zurückzuweisen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „9flats.com” für Dienstleistungen der Klassen 36, 38, 39 und 43 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 832 635

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Tibesoca, SL

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Bildmarke, die die Ziffern und Wortelemente „40 flats apartments“ enthält, für Dienstleistungen der Klasse 43, spanische Bildmarke, die die Ziffern und Wortelemente „11 flats apartments“ enthält, für Dienstleistungen der Klasse 43 und spanische Bildmarke, die die Ziffern und das Wortelement „50 flats“ enthält, für Dienstleistungen der Klasse 43

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009