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Klage, eingereicht am 23. Dezember 2013 – Gold Crest/HABM (MIGHTY BRIGHT)

(Rechtssache T-714/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Gold Crest LLC (Santa Barbara, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Rath und W. Festl-Wietek)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 8. Oktober 2013 in der Sache 2038/2012-2 aufzuheben;

die angemeldete Gemeinschaftsmarke für eintragungsfähig zu erklären;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „MIGHTY BRIGHT“ für Waren und Dienstleistungen der Klasse 11 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 853 141.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 65 Abs. 2 der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke.