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Klage, eingereicht am 24. Dezember 2013 – Lidl Stiftung/HABM – Horno del Espinar (Castello)

(Rechtssache T-715/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Lidl Stiftung Co. KG (Neckarsulm, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Wolter, M. Kefferpütz und A. Marx)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Horno del Espinar, SL (El Espinar, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. Oktober 2013 in der Sache R 2338/2012-2 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „Castello“ für Waren der Klassen 29, 30 und 31 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 819 941.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftsmarke Nr. 4 199 907 für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 35 und 39 sowie spanische Marken für Waren und Dienstleistungen der Klassen 30, 35 und 39.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen die Art. 75, 79 und 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.