Language of document : ECLI:EU:T:2015:114





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 26. Februar 2015 –
9Flats/HABM – Tibesoca (9flats.com)

(Rechtssache T‑713/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke 9flats.com – Ältere nationale Bildmarke 50flats – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 2 Buchst. a Ziff. ii; Richtlinie 2008/95 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 22, 48, 65)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke 9flats.com und Bildmarke 50flats (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 25, 26, 67)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Koexistenz älterer Marken – Zuerkennung eines gewissen Grads an Unterscheidungskraft einer nationalen Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 2 Buchst. a Ziff. ii; Richtlinie 2008/95 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 56‑59)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Oktober 2013 (Sache R 1671/2012‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Tibesoca SL und der 9Flats GmbH

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die 9Flats GmbH trägt die Kosten.