Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 26. Februar 2015 –
9Flats/HABM – Tibesoca (9flats.com)
(Rechtssache T‑713/13)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke 9flats.com – Ältere nationale Bildmarke 50flats – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 2 Buchst. a Ziff. ii; Richtlinie 2008/95 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 22, 48, 65)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke 9flats.com und Bildmarke 50flats (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 25, 26, 67)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Koexistenz älterer Marken – Zuerkennung eines gewissen Grads an Unterscheidungskraft einer nationalen Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 2 Buchst. a Ziff. ii; Richtlinie 2008/95 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 56‑59)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Oktober 2013 (Sache R 1671/2012‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Tibesoca SL und der 9Flats GmbH |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die 9Flats GmbH trägt die Kosten. |