Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. Januar 2010 - Escola Superior Agrária de Coimbra/Kommission
(Rechtssache T-446/09 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Programm Life - Rückzahlung eines Teils der gezahlten Beträge - Einziehungsanordnung - Belastungsanzeige - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Finanzieller Schaden - Außergewöhnliche Umstände - Fehlende Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Antragstellerin: Escola Superior Agrária de Coimbra (Coimbra, Portugal) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Pais do Amaral)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Braga da Cruz und J.-B. Laignelot)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Entscheidungen, die in dem Schreiben D (2009) 224268 der Kommission vom 9. September 2009 betreffend eine Einziehungsanordnung und in der Belastungsanzeige Nr. 3230909105 der Kommission vom 11. September 2009 über einen Betrag von 327 500,35 Euro enthalten sein sollen
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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