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Klage, eingereicht am 7. August 2018 – Užstato sistemos administratorius/EUIPO - DPG Deutsche Pfandsystem (Darstellung einer Flasche und eines Pfeils)

(Rechtssache T-477/18)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Užstato sistemos administratorius VšĮ (Vilnius, Litauen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin I. Lukauskienė)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: DPG Deutsche Pfandsystem GmbH (Berlin, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Unionsbildmarke (Darstellung einer Flasche und eines Pfeils) – Anmeldung Nr. 14 481 519.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. Mai 2018 in der Sache R 2203/2017-2.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als entschieden worden ist, dass die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 21. August 2017, wonach die Zeichen einen unterschiedlichen Gesamteindruck hervorriefen, der die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung ausschließe, aufgehoben und die Gültigkeit der Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 21. August 2017 aufrechterhalten wird;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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