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Klage, eingereicht am 24. Januar 2011 - Peeters Landbouwmachines / HABM - Fors MW (BIGAB)

(Rechtssache T-33/11)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Peeters Landbouwmachines BV (Etten-Leur, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. N. A. M. Claassen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: AS Fors MW (Saue, Republik Estland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. November 2010 in der Sache R 210/2010-1 aufzuheben;

dem Beklagten aufzugeben, die eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde, für nichtig zu erklären, oder ihm aufzugeben, die eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde, für nichtig zu erklären, soweit die Eintragung für die Klasse 7 betroffen ist;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke "BIGAB" für Waren der Klassen 6, 7 und 12 - Gemeinschaftsmarke Nr. 4 363 842.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin.

Gründe des Antrags auf Nichtigerklärung: Die Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren stützte ihren Antrag auf absolute und relative Nichtigkeitsgründe gemäß Art. 52 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Die Klägerin trägt vor, dass die Beschwerdekammer die Bösgläubigkeit fehlerhaft beurteilt habe und die Bedeutung der Ähnlichkeit der von den verglichenen Marken erfassten Waren nicht erkannt habe.

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