Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Craiova (Rumänien), eingereicht am 28. Januar 2022 – NR/Parchetul de pe lângă Curtea de Apel Craiova

(Rechtssache C-58/22)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Curtea de Apel Craiova

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsführerin und Angeklagte: NR

Beteiligter: Parchetul de pe lângă Curtea de Apel Craiova

Vorlagefrage

Ist der Grundsatz ne bis in idem, wie ihn Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert, in Verbindung mit den Verpflichtungen Rumäniens im Hinblick auf die Erfüllung der in der VZÜ-Entscheidung (Entscheidung 2006/928 der Europäischen Kommission) festgelegten Vorgaben dahin auszulegen, dass eine von der Staatsanwaltschaft nach Erhebung der wesentlichen Beweise in der betreffenden Sache erlassene Einstellungsentscheidung einem weiteren Strafverfahren wegen derselben Tat – auch wenn die rechtliche Einstufung eine andere ist – gegen dieselbe Person in Anbetracht dessen entgegensteht, dass die Entscheidung mit Ausnahme der Fälle endgültig ist, in denen festgestellt wird, dass der Umstand, auf den sich die Einstellung stützte, nicht vorlag, oder neue Tatsachen oder Umstände zutage getreten sind, aus denen sich ergibt, dass der Umstand, auf den sich die Einstellung stützte, weggefallen ist?

____________